Ablauf und Kosten

Ablauf der Behandlung

Nach telefonischer Kontaktaufnahme wird ein möglichst zeitnaher Termin für ein Erstgespräch vereinbart. Dieses Gespräch findet im Rahmen der sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde* statt und dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der ersten Schilderung ihres Anliegens sowie der Klärung der Notwendigkeit einer ambulanten Psychotherapie und gegebenenfalls Erörterung weiterer Beratungs- und Therapieoptionen.

In diesem Gespräch wird auch der weitere Ablauf geklärt d.h. bei Bedarf und Wunsch werden weitere Sitzungstermine vereinbart und offene Fragen geklärt. Sollten Sie in den letzten zwölf Monaten bereits mindestens 50 Minuten psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch genommen haben, kann direkt mit den probatorischen Sitzungen begonnen werden. Im Rahmen der probatorischen Sitzungen werden außerdem die notwendigen Anträge bei ihrer Krankenkasse eingereicht.

Wichtig: Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin ihre Versichertenkarte (elektronische Gesundheitskarte) mit.

Kosten für gesetzlich Versicherte*

Die Kosten einer Psychotherapie werden für gewöhnlich von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Bei den notwendigen Anträgen werden sie von mir unterstützt.

Kosten für Privatversicherte/Selbstzahler

Als Privatpatient klären Sie vorab mit ihrer Krankenversicherung, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die Sitzungen selbst zu bezahlen ohne Einbezug ihrer Krankenkasse. Für eine Sitzung lege ich die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) zugrunde und berechne zwischen 92,50 € und 140,77 € (2,3 – 3,5 Satz) für eine Einzelsitzung.

*ab 9.April 2018